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Anbaugebiete in Österreich 9 Anbaugebiete
Österreich - Beschreibung
Die Bundesrepublik Österreich in Mitteleuropa mit der Hauptstadt Wien umfasst 83.883 km² und ist in neun Bundesländer gegliedert. Sie grenzt im Norden an Deutschland und Tschechien, im Osten an die Slowakei und Ungarn, im Süden an Slowenien und Italien sowe im Westen an die Schweiz und Liechtenstein. Mehr als 70% des Gebietes sind gebirgig. Der Weinbau ist auf den Osten des Landes konzentriert, wo sich auch alle als DAC definierten Weinbaugebiete befinden. Eine Besonderheit ist Wien, wo es in großem Umfang Qualitätsweinbau gibt.
Historie
In Österreich wird bereits seit der Zeit der Besiedlung durch die Kelten vor etwa 3.000 Jahren Weinbau betrieben. Die zwei Gemeinden Zagersdorf (Burgenland) und Stillfried (Niederösterreich) gelten als älteste Weinbaugemeinden Österreichs. In beiden Orten wurden Traubenkerne gefunden, die aus der Zeit 700 bzw. 900 v. Chr. stammen und eindeutig der europäischen Rebenspezies Vitis vinifera zuzuordnen sind. Die Aufhebung des durch Kaiser Domitian (51-96) erlassenen Auspflanzverbotes von Rebstöcken außerhalb Italiens durch Kaiser Probus (232-282) wirkte sich positiv auf den Weinbau aus. Denn damit begann in den römischen Provinzen Noricum (Oberösterreich und Niederösterreich) und Pannonien (Burgenland) eine geordnete Weinbaukultur. In den fast 200 Jahre langen Wirren der Völkerwanderung ab Ende des vierten Jahrhunderts kam der Weinbau durch viele Verwüstungen fast zum Stillstand.
Mittelalter
Eine Wiederbelebung von breitflächigem Weinbau erfolgte erst wieder ab dem 9. Jahrhundert unter großem Einfluss von Kaiser Karl dem Großen (742-814) mit auch weingesetzlichen Belangen. Besondere Verdienste um den Weinbau sind den römisch-katholischen Mönchsorden der Benediktiner und Zisterzienser zuzuschreiben. Im Mittelalter waren das vor allem deren Klöster Stift Göttweig (Kremstal), Stift Klosterneuburg (Wagram), Stift Melk (Wachau) und Stift Heiligenkreuz (Thermenregion) Träger der Weinbaukultur. Einen wichtigen Beitrag leistete auch das inzwischen aufgelassene Dinstlgut (Wachau, Niederösterreich). Die älteste österreichische Weinbauordnung mit Regelungen bezüglich Arbeitszeit und festgelegten Strafen bei Weintraubendiebstahl stammt vom Habsburger Herzog Albrecht II. (1298-1358) aus dem Jahre 1352. Bereits im Mittelalter gab es auch eine Einteilung in Weinqualitäts-Klassen.
größter Rebflächenumfang
Im 16. Jahrhundert erreichte der Weinbau in Österreich seinen Höhepunkt, die Rebfläche war mit rund 150.000 bis vielleicht sogar 200.000 Hektar zumindest dreimal so groß wie heute. Der Salzburger Mönchsberg war ebenso mit Reben bepflanzt wie die Abhänge des Semmering. Es gab Weingärten bei Linz (Oberösterreich), bei Salzburg und in großem Umfang auch in Kärnten und Tirol. Und die Hauptstadt Wien ist buchstäblich auf Weingärten erbaut.
Weinbuch Johann Rasch
Das Weinbuch des Geistlichen Johann Rasch (1540-1612) beschreibt ausführlich den Weinbau, die Kellereitechniken und die Trinkkultur dieser Zeit (siehe Bild). Durch das Aufkommen des Bieres, hohe Abgabenbelastungen und den Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) kam es aber im 17. Jahrhundert zu einem Niedergang. Probleme brachte vor allem die Steuer, auch Ungeld genannt, denn sie wurde innerhalb von nur zwölf Jahren von 10% auf 30% erhöht. Dies führte dazu, dass viele Weingärten gerodet und stattdessen Weizen oder andere Produkte angebaut wurden. Nun wurden minderwertige Rebsorten bevorzugt und daraus billiger Massenwein gewonnen.
Heuriger
Unter Maria Theresia (1717-1780) entstanden viele Essig-Siedereien, Schnaps-Brennereien und Senf-Herstellung aus Traubenmost. Von Kaiser Josef II. (1741-1790) wurde am 17. August 1784 in einem schriftlichen Erlass erlaubt, die eigene Fechsung auch im eigenen Haus zu verkaufen. Er legte damit den Grundstein für den Heurigen. Im 19. Jahrhundert kam es zu einigen Katastrophen. Ein extremer Kälteeinbruch, aus Amerika eingeschleppte Pilzkrankheiten, sowie als negativer Höhepunkt die Reblaus verwüsteten ganze Weinbaugebiete. Nach Österreich gelangte der Schädling vermutlich im Jahre 1867, als August-Wilhelm Freiherr von Babo (1827-1894), Direktor des 1860 gegründeten Klosterneuburger Weinbauinstituts, aus Deutschland amerikanische Rebstöcke geschenkt bekam.
Schaumwein & Hochkultur
Robert Schlumberger (1814-1879) stellte 1846 seinen nach der Méthode champenoise produzierten „Vöslauer weißen Schaumwein“ vor, der zu einem großen Erfolg wurde. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die alten Strukturen durch Rationalisierung und Mechanisierung geändert. Die Umstellung auf die neue Erziehungsform der Hochkultur durch Lenz Moser III. (1905-1978) in Rohrendorf bei Krems (NÖ) ermöglichte den Einsatz modernster Geräte.
Weinskandal 1985
Durch Verwendung von Diethylenglykol zwecks Süßung von Weinen kam es 1985 zu einem Weinskandal. Dadurch wurden aber in Österreich strengere Gesetze und vor allem Kontrollen eingeführt, was entscheidend zur Qualitäts-Verbesserung beitrug. Im Jahre 1993 wurde das Projekt Zertifizierung von Rebstöcken mit dem Ziel gestartet, durch Analysen und Auswahl möglichst gesunden Rebstockmaterials die Qualität langfristig zu steigern.
Klima & Böden
Österreich ist durch ein kontinental-pannonisches Klima mit kalten Wintern und heißen, trockenen Sommer mit langem Vegetationszyklus geprägt. Sonnige Sommertage mit oft kühlen Nächten und milde Herbsttage sind typisch für die meisten Weinbaugebiete. Die jährlichen Niederschläge betragen im Durchschnitt im Osten 400 mm und in der Steiermark bis 800 mm. Einen positiven Einfluss üben die Donau und die Nebenflüsse Krems und Kamp sowie der Neusiedlersee im Burgenland aus. An den Ufern reifen im späten Herbst häufig Weintrauben der Prädikatsstufen Beerenauslese und Trockenbeerenauslese (bzw. Ausbruch) heran. Durch die häufig sehr tiefen Temperaturen vom Dezember bis Januar ist im Osten auch eine beachtliche Produktion von Eiswein möglich.
Die Höhenlage der meisten Weingärten beträgt etwa 200 m, in Niederösterreich bis 400 m, die höchstgelegenen Weinberge befinden sich in der Steiermark bis 560 m und Tirol in 1.000 m Seehöhe. Die Weinbaugebiete liegen zumeist in gemäßigten Klimazonen, etwa auf dem 47. und 48. Breitengrad; in etwa vergleichbar mit dem französischen Burgund. Die Bodentypen sind recht unterschiedlich. In Niederösterreich herrschen im Weinviertel und im Donautal Löss, im Kremstal und in der Wachau Urgestein und in der Thermenregion Kalk vor. Im Burgenland bestehen die Böden hauptsächlich aus Schiefer, Lehm, Mergel, Löss und Sand, sowie in der Steiermark aus Braunerde und Vulkanböden.
Weinbaubereiche
Österreich ist in drei Weinbauregionen gegliedert. Das sind Weinland (mit den generischen Weinbaugebieten Burgenland, Niederösterreich und Wien), Steirerland (Steiermark) und Bergland (die restlichen fünf Bundesländer). Die vier Bundesländer Burgenland, Niederösterreich, Steiermark und Wien sind generische Weinbaugebiete. Außer Wien (sowohl generisches und spezifisches Weinbaugebiet) sind die anderen drei in spezifische Weinbaugebiete gegliedert. Alle Weinbaugebiete liegen in der europäischen Weinbauzone B (Deutschland großteils in A). Ab dem Jahrgang 2002 wurde das herkunftsspezifische DAC-System (Districtus Austriae Controllatus) eingeführt.
WEINBAUREGION
|
Betriebe
|
Betriebe
|
Hektar
|
Hektar
|
GESAMT-ÖSTERREICH |
14.111 |
10.763 |
46.515 |
44.728 |
WEINLAND (Burgenland, NÖ, Wien) |
11.874 |
8.672 |
41.104 |
39.422 |
Burgenland |
3.229 |
2.476 |
13.100 |
11.772 |
Eisenberg DAC (vormals Südburgenland) | 708 | 670 | 515 | 511 |
Leithaberg DAC (vormals Neusiedlersee-Hügelland) | 924 | 579 | 3.097 | 2.875 |
Mittelburgenland DAC | 358 | 234 | 2.104 | 2.035 |
Neusiedlersee DAC | 1.339 | 886 | 6.675 | 6.110 |
Rosalia DAC | - | 107 | 515 | 241 |
Ruster Ausbruch DAC | - | - | - | - |
Niederösterreich |
8.269 |
6.034 |
28.145 |
27.074 |
Carnuntum DAC | 282 | 207 | 906 | 832 |
Kamptal DAC | 823 | 585 | 3.907 | 3.574 |
Kremstal DAC | 747 | 587 | 2.368 | 2.252 |
Thermenregion DAC | 693 | 554 | 2.182 | 1.872 |
Traisental DAC | 451 | 382 | 815 | 848 |
Wachau DAC / Vinea Wachau Nobilis Districtus | 502 | 455 | 1.344 | 1.323 |
Wagram (vormals Donauland) | 926 | 638 | 2.720 | 2.459 |
Weinviertel DAC | 3.791 | 2.621 | 13.858 | 13.911 |
ohne Weinbaugebiet | 54 | 5 | 45 | 2 |
Wien DAC |
276 |
162 |
637 |
575 |
STEIRERLAND (Steiermark) |
2.085 |
1.886 |
4.633 |
5.086 |
Südsteiermark DAC | 623 | 580 | 2.563 | 2.788 |
Vulkanland Steiermark DAC (vormals Südoststeiermark) | 1.199 | 1.058 | 1.524 | 1.657 |
Weststeiermark DAC | 261 | 246 | 546 | 641 |
ohne Weinbaugebiet | 2 | 2 | 0,3 | 0 |
BERGLAND |
162 |
205 |
237 |
220 |
Kärnten | - | 87 | 170 | 123 |
Oberösterreich | - | 74 | 45 | 78 |
Salzburg | - | 1 | 7 | 0,1 |
Tirol | - | 34 | 5 | 14 |
Vorarlberg | - | 9 | 10 | 5 |
Weinbaubetriebe und Produktionsmengen
Die Zahlen stammen aus 2022 im Vergleich zu 2015 (Betriebe) und 2017 (Rebflächen). Die Betriebsanzahl hat sich von 45.380 mit einer durchschnittlichen Betriebsgröße von 1,28 Hektar (1987) auf 20.181 mit 2,26 Hektar (2009), auf 14.133 mit 3,2 Hektar (2017) auf schließlich 10.763 mit 4,2 (2022) auf rund ein Viertel der Betriebe extrem reduziert.
Die Kleinbetriebe (Verkaufsmenge unter 5.000 l) hat sich halbiert. Viele kleine Winzer mit einem Hektar und weniger haben ihre Flächen an größere Betriebe verkauft oder die Bewirtschaftung aufgegeben. Die Zahl der Erzeugerabfüller von Qualitätswein ist von knapp 6.500 Betrieben im Jahre 2009 auf rund 4.000 Betriebe gesunken. Die Anzahl der leistungsfähigen Betriebe über 30.000 Liter ist hingegen von rund 970 im Jahre 2009 auf 1.450 gestiegen. Diese Betriebe stellen die Speerspitze der österreichischen Weinwirtschaft dar.
Rebflächen und Rebsorten
Mit dem System INVEKOS werden alle bestockten Rebflächen digital erfasst. In Österreich sind 28 Weißwein- und 14 Rotweinsorten als Qualitätswein-Rebsorten definiert. Die Bezeichnungen Weißer Burgunder, Grauer Burgunder, Blauer Burgunder, Rheinriesling und Blaufränkisch sind für „Wein mit und ohne Rebsorte/Jahrgang“ nicht zulässig, um Verwechslungen durch vermeintlich darauf hinweisende Herkunftsgebiete (Burgund, Rhein, Franken) auszuschließen. Stattdessen sind für diese Weine die Bezeichnungen Pinot Blanc, Pinot Gris, Pinot Noir und Riesling erlaubt. Außerdem gibt es für diese Weine zusätzlich erlaubte Rebsorten.
Entwicklung ab 1951
Der größte Umfang der Rebfläche ergab sich im Jahre 1980 mit 59.545 Hektar. Österreich ist ein typisches Weißweinland, spezielle Rotweingebiete sind die Weinbaugebiete Mittelburgenland, Südburgenland, Weststeiermark und Thermenregion. Die Rotweinflächen sind in den letzten 70 Jahren laufend gestiegen, seit 1951 hat sich der Anteil von 10% auf 32% gesteigert bzw. vervierfacht. Dieser Trend wurde aber zuletzt gestoppt.
Im Jahre 2022 umfassten die Weingärten insgesamt 44.728 Hektar Rebfläche. Gegenüber dem Jahre 2016 mit 4.633 Hektar war dies eine Reduktion um 1.787 Hektar (3,8%). Davon sind 30.300 Hektar (68%) mit Weißweinsorten und 14.428 Hektar (32%) mit Rotweinsorten bestockt. Die Bio-Weingartenfläche in Österreich belief sich 2021 auf 6.976 Hektar, das entsprach 15,3% der Gesamtfläche. Davon Burgenland 2.280, NÖ 3.866, Steiermark 569 und Wien 202 Hektar. Diese Fläche wird von 873 Betrieben bewirtschaftet. Die Rebflächen-Entwicklung seit 1951:
Veränderungen 2017 bis 2022
Gegenüber 2017 hat sich die Rebfläche um 1.787 Hektar verringert (4%). Grüner Veltliner steht mit 32,5% der Gesamtfläche und nahezu 50% der Weißweinsorten an der Spitze. Bei den Rotweinsorten dominiert Zweigelt gefolgt von Blaufränkisch und Merlot. Die größten Aufsteiger waren Chardonnay, Goldmuskateller, Merlot, Muscaris und Sauvignon Blanc, die größten Absteiger Blauer Portugieser, Müller-Thurgau, St. Laurent und Welschriesling. Die 5 Top-Sorten:
Rebsorten
Die wichtigsten Sorten; die Qualitätswein-Rebsorten im Vergleich 2017 mit 2022. Die zwei Rebsorten Donauriesling und Donauveltliner wurden 2024 als Qualitätswein-Rebsorten zugelassen (es gibt geringe Anbaumengen).
Rebsorte
|
in Österreich
|
Farbe |
HA
|
%
|
HA
|
%
|
Grüner Veltliner | Weißgipfler | weiß | 14.549 | 32,5 | 14.423 | 31,0 |
Zweigelt | Blauer Zweigelt, Rotburger | rot | 6.130 | 13,7 | 6.426 | 13,8 |
Welschriesling | - | weiß | 2.882 | 6,4 | 3.338 | 7,2 |
Blaufränkisch | - | rot | 2.597 | 5,8 | 3.009 | 6,5 |
Weißer Riesling | Riesling, Rheinriesling | weiß | 2.040 | 4,6 | 1.986 | 4,3 |
Chardonnay | Morillon (Steiermark) | weiß | 1.934 | 4,3 | 1.618 | 3,5 |
Weißer Burgunder | Pinot Blanc, Klevner | weiß | 1.873 | 4,2 | 1.971 | 4,2 |
Sauvignon Blanc | Muskat-Sylvaner | weiß | 1.692 | 3,8 | 1.248 | 2,7 |
Muskateller | Gelber M., Roter M. / Muscat Blanc | weiß | 1.480 | 3,3 | 864 | 1,9 |
Müller-Thurgau | Rivaner | weiß | 1.273 | 2,8 | 1.788 | 3,8 |
Merlot | - | rot | 806 | 1,8 | 724 | 1,6 |
St. Laurent | - | rot | 596 | 1,3 | 732 | 1,6 |
Blauer Burgunder | Pinot Noir, Blauer Spätburgunder | rot | 590 | 1,3 | 616 | 1,3 |
Cabernet Sauvignon | - | rot | 572 | 1,3 | 589 | 1,3 |
Blauer Wildbacher | - | rot | 520 | 1,2 | 459 | 1,0 |
Blauer Portugieser | - | rot | 483 | 1,1 | 1.263 | 2,7 |
Blauburger | - | rot | 460 | 1,0 | 742 | 1,6 |
Muskat-Ottonel | - | weiß | 319 | 0,7 | 357 | 0,8 |
Grauer Burgunder | Pinot Gris, Ruländer | weiß | 313 | 0,7 | 226 | 0,5 |
Scheurebe | Sämling 88 | weiß | 303 | 0,7 | 357 | 0,8 |
Roesler | - | rot | 274 | 0,6 | 238 | 0,5 |
Traminer | Gewürztraminer, Roter T., Gelber T. | weiß | 264 | 0,6 | 284 | 0,6 |
Neuburger | - | weiß | 253 | 0,6 | 497 | 1,1 |
Frühroter Veltliner | Malvasier | weiß | 244 | 0,5 | 367 | 0,8 |
Bouvier | - | weiß | 210 | 0,5 | 220 | 0,5 |
Roter Veltliner | - | weiß | 191 | 0,4 | 195 | 0,4 |
Syrah | Shiraz | rot | 152 | 0,3 | 153 | 0,3 |
Rotgipfler | - | weiß | 112 | 0,3 | 119 | 0,3 |
Cabernet Franc | - | rot | 98 | 0,2 | 75 | 0,2 |
Blütenmuskateller | - | weiß | 89 | 0,2 | - | - |
Muscaris | - | weiß | 86 | 0,1 | - | - |
Zierfandler | Spätrot | weiß | 62 | 0,1 | 78 | 0,2 |
Souvignier Gris | - | weiß | 61 | 0,1 | - | - |
Rathay | - | rot | 42 | 0,1 | 35 | 0,1 |
Goldmuskateller | - | weiß | 40 | 0,1 | - | - |
Goldburger | - | weiß | 37 | 0,1 | 98 | 0,2 |
Furmint | - | weiß | 27 | 0,1 | 11 | - |
Sylvaner | Grüner Sylvaner | weiß | 24 | 0,1 | 38 | 0,1 |
Goldmuskateller | - | rot | 9 | - | - | - |
Jubiläumsrebe | - | weiß | 3 | - | 6 | - |
andere Sorten | - | - | 1.046 | 2,3 | 1.370 | 2,9 |
WEISSE SORTEN |
|
weiß |
30.300 |
68 |
31.145 |
67,0 |
ROTE SORTEN |
|
rot |
14.428 |
32 |
15.370 |
33,0 |
GESAMT |
|
|
44.728 |
|
46.515 |
|
Weinkategorien / Qualitätsstufen
Die ab 2009 gültige EU-Weinmarktordnung brachte grundlegende Änderungen der Qualitätsstufen. Die neuen EU-konformen Bezeichnungen g.g.A. (geschützte geographische Angabe) und g.U. (geschützter Ursprung) wurden in Österreich verboten, um die Verbraucher nicht zu verwirren und die alten Bezeichnungen Landwein und Qualitätswein/Prädikatswein beibehalten. Die drei Stufen sind (die ersten zwei gelten als eine):
- Wein ohne engere Herkunftsangabe (früher der nun verbotene Begriff Tafelwein)
- Wein mit Rebsorten und/oder Jahrgangsangabe
- Landwein (Verwendung von g.g.A. ist nicht zulässig)
- Qualitätswein und Prädikatswein (Verwendung von g.U. ist nicht zulässig)
Wein ohne Sorten- und/oder Jahrgangsangabe - Wein aus Österreich:
- maximal dreifacher Durchschnitts-Hektarertrag
- keine sonstigen Anbau- und Produktionsregeln
- in geringem Ausmaß Weinfehler wie z. B. leichter Böckser erlaubt
Wein mit Sorten- und/oder Jahrgangsangabe - Wein aus Österreich
- im Aussehen, Geruch und Geschmack frei von Fehlern
- Hektar-Höchstertrag 10.000 kg Trauben bzw. 7.500 l Wein (siehe unten bei Ertrag)
- zumindest 3,5 g/l Gesamtsäure
- Qualitätswein-Rebsorten sowie andere durch länderspezifische Verordnung
- Sortenangabe ausschließlich für oben angegebene Qualitätswein-Rebsorten
- Mindestalkoholgehalt 8,5% vol
- maximale Anreicherung 2%
- Trauben aus einer Weinbauregion; nur diese ist als Herkunft zulässig
- Hektar-Höchstertrag 10.000 kg Trauben bzw.7.500 l Wein (siehe unten bei Ertrag)
- nur Qualitätswein-Rebsorten
- zumindest 14 °KMW Mostgewicht
- Alkoholgehalt max. 13,5% vol bei Weißwein, max. 14,5% vol bei Rotwein
- zumindest 4 g/l Gesamtsäure
- Süßung auf maximal 15 g/l
- positive sensorische und analytische Prüfung = Staatliche Prüfnummer
- Trauben aus einem Weinbaugebiet (Herkunft bei DAC ist spezifisches Weinbaugebiet, andere Qualitätsweine nur generisches Weinbaugebiet)
- Herstellung in der Weinbauregion des Weinbaugebietes oder angrenzender Region
- nur Qualitätswein-Rebsorten
- Hektar-Höchstertrag 10.000 kg Trauben bzw. 7.500 l Wein (siehe unten bei Ertrag)
- zumindest 15 °KMW Mostgewicht
- zumindest 9% vol vorhandener Alkoholgehalt (Prädikatswein 5% vol)
- zumindest 4 g/l Gesamtsäure
- Süßung auf maximal 15 g/l
- höhere Qualitätsweinstufe (im Gegensatz zu Deutschland kein Prädikatswein)
- zumindest 17° KMW
- maximal 12,9% (13% bis 2016) vol Alkoholgehalt maximal 4 g/l Restzucker bzw. 9 g/l
Gemäß EU-Recht ebenfalls ein Qualitätswein, da es offiziell nur die drei erwähnten Qualitätsstufen gibt. Es dürfen aber traditionelle Bezeichnungen weiterverwendet werden, was auch von anderen Ländern wie z. B. Deutschland, Italien (DOC und DOCG) und Spanien (DO und DOCa) genützt wird. Nach österreichischem Weinrecht ist ein Prädikatswein somit eine höhere Stufe des Qualitätsweins. Es gibt die sechs Prädikatsweintypen Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese bzw. Ausbruch, Strohwein und Eiswein. Allgemeine Bestimmungen sind:
- muss allen Qualitätsweinbestimmungen entsprechen
- Restzucker darf nur durch Gärungs-Unterbrechung erzielt werden
- Süßung oder Anreichern ist nicht zulässig
- Alkoholgehalt zumindest 5% vol
- ab Auslese Traubengut mit überreifen, edelfaulen und eingetrockneten Beeren (Botrytis)
Zumindest 19 °KMW; vollreife Trauben.
Auslese
Zumindest 21 °KMW; vollreife, ausgelesene Trauben.
Beerenauslese
Zumindest 25 °KMW; überreife und/oder edelfaule Trauben.
Ausbruch
Zumindest 27 °KMW, ausschließlich edelfaule, überreife und eingetrocknete Beeren. Die Bezeichnung darf nur für den Ruster Ausbruch verwendet werden.
Trockenbeerenauslese
Zumindest 30 °KMW; edelfaule, eingeschrumpfte Trauben.
Strohwein
Seit 2002 ist alternativ auch die Bezeichnung Schilfwein zulässig. Zumindest 25 °KMW Mostgewicht. Muss aus vollreifen und zuckerreichen Beeren produziert werden, die vor dem Keltern mindestens drei Monate auf Stroh, Schilf gelagert oder an Schnüren aufgehängt waren. Gemäß einer Gesetzes-Novellierung im Jahre 2002 kann aber das Lesegut auch bereits nach zwei Monaten abgepresst werden, wenn ein Mostgewicht von zumindest 30 °KMW erreicht ist. Bei Nicht-Erreichen der Mostgrade kann (muss) der Wein als Qualitätswein vermarktet werden.
Eiswein
Zumindest 25 °KMW. Die Trauben werden in gefrorenem Zustand gekeltert und gepresst. Bei Nichterreichen der Mostgrade kann (muss) der Wein als Qualitätswein vermarktet werden.
spezielle Weintypen
Es gibt eine Reihe spezifischer Bezeichnungen bzw. Weintypen mit weingesetzlichen Vorgaben. Das sind Auswahl, Ausstich, Classic (Klassik), Dreikönigswein, Gespritzter, Leopoldiwein, Jubiläumswein, Jungfernwein (Erste Lese), Martiniwein, Messwein, Nikolowein, Primus (Erster), Premium, Reserve (Große Reserve, Grande Reserve), Selection (Selektion, Grande Selection), Stefaniwein, Tradition und Weihnachtswein. Weitere Weintypen sind:
Bergwein
Für Landwein und Qualitätswein dann zulässig, wenn die Weintrauben von Terrassenlagen oder Steillagen mit einer Hangneigung von über 26% (45 Grad) stammen.
Heuriger
Bezeichnung für Wein unabhängig der Qualitätsstufe aus ausschließlich in Österreich geernteten Trauben und in Österreich hergestellt. Der Wein darf jedoch nur bis spätestens 31. Dezember des auf die Ernte folgenden Jahres an Wiederverkäufer und bis 31. März des darauffolgenden Jahres an den Verbraucher abgegeben werden. Heuriger ist aber auch die in Österreich gebräuchliche Bezeichnung für Buschenschank.
Sturm
Geschützte Bezeichnung für einen zum Teil vergorenen Traubenmost. Der vorhandene Alkoholgehalt muss mindestens 1,0% und kann bis 10% vol betragen.
Gemischter Satz
Dieser ursprungsgeschützte Begriff ist innerhalb der EU ausschließlich Österreich vorbehalten. Wiener Gemischter Satz ist ein DAC-Wein im Weinbaugebiet Wien.
Biowein
Die Herstellung unterliegt zumindest den Richtlinien gemäß EU-Öko-Verordnung, sowie gegebenenfalls den oft noch strengeren Regeln von verschiedenen Bioverbänden. Die österreichische Dachorganisation ist Bio Austria. Österreich verfügte 2021 über 6.976 Hektar Rebflächen (das sind rund 15% der Gesamtfläche), die biologisch bewirtschaftet werden und liegt weltweit im Spitzenfeld (siehe dazu die Tabelle oben und unter Biologischer Weinbau).
Sekt Austria
Ab Jahrgang 2015 wurde eine Sekt-Qualitätspyramide mit den drei Stufen „Klassik“, „Reserve“ und „Große Reserve“ eingeführt und ab Jahrgang 2022 auf „Sekt Austria“, „Sekt Austria Reserve“ und „Sekt Austria Große Reserve“ geändert.
wichtige weinrechtliche Bestimmungen
Das österreichische Standardwerk bezüglich Weinrecht ist „Weingesetz“ (Manz-Verlag), das in der 2012 erschienen 5. Auflage 818 Seiten umfasst. Es bietet eine Darstellung des gesamten Weinrechts inklusive aller Verordnungen und EU-Bestimmungen. Weiters gibt es die elektronische Datenbank RIS (Rechtsinformationssystem) mit unter anderem weinrechtlichen Beiträgen (siehe dazu auch unter Weingesetz und EU-Verordnungen).
Mostgewicht
Für jede Qualitätsstufe gibt es ein Mindest-Mostgewicht (siehe oben).
Ertrag
Das oben angeführte System INVEKOS hatte auch Einfluss auf die maximal zulässigen Hektarerträge. Die Hektarhöchsmenge darf nun 10.000 kg Weintrauben oder 7.500 l Wein betragen (vorher 9.000 kg Trauben bzw. 6.750 l Wein). 1,33 kg Trauben ergibt somit 1 l Wein. Das Landwirtschaftsministerium kann auf Antrag des Nationalen Weinkomitees die Hektarhöchstmenge für die Ernte eines Jahres durch Verordnung um bis zu 20 % senken oder erhöhen, falls dies die klimatischen oder weinwirtschaftlichen Rahmenbedingungen für dieses Jahr erfordern.
Für Wein ohne Rebsorte/Jahrgang maximal der dreifache Durchschnitts-Hektarertrag eines Betriebes; für alle übrigen Qualitätsstufen gilt ein maximaler Hektarertrag von Kilogramm Trauben bzw. Liter Wein. Wird die Höchstmenge überschritten, muss die gesamte Erntemange eines Jahrgangs als Wein ohne Rebsorten- oder Jahrgangsbezeichnung vermarktet werden. Die Ertragsmengen müssen mittels Erntemeldung der BKI (Bundeskellereiinspektion) mitgeteilt werden, diese nimmt auch eine Kontrolle auf Einhaltung vor.
Herkunft
Bei Wein (ohne Rebsorte/Jahrgang) darf nur EU oder Österreich, beim Landwein muss die Weinbauregion angegeben werden, kleinere Einheiten (Weinbaugebiet, Großlage, Gemeinde) sind nicht zulässig. Ab Qualitätswein dürfen nähere Herkünfte (Weinbauregion, Weinbaugebiet, Großlage, Gemeinde, Ried in Verbindung mit Gemeindenamen) dann verwendet werden, wenn der Wein zu 100% aus dem angegebenen Bereich stammt.
Jahrgang
Eine Angabe ist nur bei Wein ohne Rebsorte/Jahrgang nicht zulässig. Bei den übrigen Qualitätsstufen muss der Anteil zumindest 85% des angegebenen Jahrganges betragen. Süßungsmittel, Dosage zählen nicht zu den 15%. Bei im nächsten Jahr (Jänner oder später) geerntetem Eiswein ist das vorangegangene Jahr anzugeben.
Rebsorten
Eine Angabe ist nur bei Wein (ohne Rebsorte/Jahrgang) nicht zulässig. Bei den übrigen Qualitätsstufen muss der Anteil zumindest 85% der angegebenen Rebsorte betragen. Bei zwei oder mehreren Rebsorten dürfen die Namen nach ihrem Mengenanteil in absteigender Reihenfolge dann angegeben werden, wenn diese in Summe 100% ergeben. Die Angabe sortenrein ist nur dann erlaubt, wenn der Wein zu 100% aus der angegebenen Rebsorte stammt. Bei Spätlesen und Auslesen müssen die Rebsorte(n) angegeben werden.
Das Mischen von Trauben, Maische, Most oder Wein aus Rotwein- und Weißweintrauben ist nur bei Wein ohne Jahrgangs/Sortenangabe erlaubt. Diese Weine dürfen dann aber nicht als Rotwein oder Weißwein, sondern nur als „Wein aus Österreich“ bezeichnet werden.
Zuckergehalt
Österreich hat die Angabe für den Restzucker-Gehalt am Etikett verpflichtend festgelegt. Als trocken gilt ein Wein mit maximal 4 g/l (früher extra trocken) oder mit maximal 9 g/l wenn die Gesamtsäure nicht mehr als 2 g/l niedriger als der Restzucker ist. Bei z. B. 8 g/l sind das zumindest 6 g/l Gesamtsäure. Die übrigen sind halbtrocken mit 12 g/l oder 18 g/l, wenn die Gesamtsäure nicht mehr als 10 g/l niedriger ist, lieblich mit höherem Wert als für halbtrocken aber maximal 45 g/l, sowie süß mit zumindest 45 g/l. Weingesetzlich nicht relevant sind herb und österreichisch trocken.
Süßung (Erhöhung Restzucker)
Wein mit und ohne Rebsorte/Jahrgang darf um maximal 4% vol Alkoholgehalt gesüßt werden; dies sind ca. 68 g/l Restzucker, was ca. 5 °KMW entspricht. Hingegen dürfen Landwein und Qualitätswein bis maximal 15 g/l Restzucker gesüßt werden. Landwein und Qualitätswein kann bis zu maximal 15 g/l unvergorenem Zucker gesüßt werden. Dies kann durch Zusatz von Traubenmost, Konzentriertem Traubenmost oder (was selten erfolgt) RTK (Rektifiziertem Traubenmost) erfolgen. Saccharose ist als Süßungsmittel verboten. Bei Kabinett- und Prädikatswein ist Süßung prinzipiell nicht zulässig.
Anreichern (Erhöhung des natürlichen Alkoholgehalts)
Darf bei allen Weinarten um maximal 2% vol Alkoholgehalt mit zugelassenen Mitteln erfolgen. Nach erfolgter Anwendung sind bei Landwein und Qualitätswein maximal 18 g/l Restzucker zulässig (früher 15 g/l). Der Alkoholgehalt darf bei Wein ohne und mit Rebsorte/Jahrgang für Weißwein auf maximal 12%, bei Rotwein auf maximal 12,5% vol; bei weißem Landwein oder Qualitätswein bis maximal 13,5% vol; sowie bei rotem Landwein und Qualitätswein bis maximal 14,5% vol Alkoholgehalt erfolgen. Bei Kabinett und Prädikatswein ist Anreichern prinzipiell nicht zulässig.
Institutionen und Gremien
Wichtige Institutionen, Gremien, Behörden und Forschungs-Anstalten, die im Zusammenhang mit Weinbau forschende, organisierende, kontrollierende, publizistische oder ausbildende Funktionen wahrnehmen sind unter anderem BKI (Bundeskellerei-Inspektion), Klosterneuburger Weinbauinstitut, ÖWM (Österreich Wein Marketing), Silberberg (Weinbauinstitut) und Weinakademie Österreich (siehe dazu auch unter Weinbau-Institutionen).
Einflussreiche Weinautoren bzw. Weinkritiker sind Christa Hanten, Helmut O. Knall, Walter Kutscher, Peter Moser, Michael Prónay, Peter Schleimer, Viktor Siegl und Rudolf Steurer. Sie wirken in vielen Weinmagazinen und Weinführern wie A la Carte - Magazin für Trink- und Esskultur, Falstaff Wein Guide Österreich/Südtirol, Gault Millau, Kutschers Kostnotizen, Vinaria Weinguide und Wine-Guide-Austria / Wine-Times (siehe dazu auch unter Literatur).
Österreich Landkarte: © Goruma
Flagge: Gemeinfrei, Link
Wappen: Gemeinfrei, Link
Österreich generische und spezifische Weinbaugebiete: ÖWM - Österreich Wein Marketing GmbH.
Rebsorten: Ursula Brühl, Doris Schneider, Julius Kühn-Institut (JKI)
Tabelle Rebflächen-Entwicklung und Weinbuch: Norbert F. J. Tischelmayer
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