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Wiener Gemischter Satz DAC

Wiener Gemischter Satz DAC - Beschreibung

Die innerhalb der Europäischen Union ursprungsgeschützte Bezeichnung „Wiener Gemischter Satz DAC“ für einen Qualitätswein, der aus verschiedenen in der Form Gemischter Satz angebauten Rebsorten gekeltert wird. In der Bundeshauptstadt Wien ist dies der typische beim Heurigen (Buschenschank) ausgeschenkte Wein. Um an die alte Tradition anzuknüpfen, wurden von einem Verein spezielle Vorgaben für einen Wiener Gemischter Satz festgelegt. Das Logo besteht aus den Buchstaben „WGS“ und einem stilisierten Auge. Gefordert ist eine Nachhaltigkeit der Anbaumethode. Verwendete Sorten sind Grauburgunder (Pinot Gris), Weißburgunder (Pinot Blanc), Chardonnay, Grüner Veltliner, Muskateller, Riesling, Rotgipfler, Jubiläumsrebe, Neuburger, Gewürztraminer und Zierfandler. Anfang 2009 wurde der „Wiener Gemischte Satz“ vom Verein Slow Food in die „Arche des Geschmacks“ aufgenommen und damit schützens- und erhaltenswert.

Wien - Großlagen und Gemeinden

Wiener Gemischter Satz DAC

Die herkunftskontrollierte Qualitätsstufe „Wiener Gemischter Satz DAC“ wurde mit dem Jahrgang 2013 eingeführt. Es muss ein Weißwein sein. Die Trauben müssen ausschließlich aus einem Weingarten kommen, der im Wiener Rebflächenverzeichnis als WGS eingetragen ist. Dieser muss mit zumindest drei Weißweintrauben Qualitätswein-Rebsorten bepflanzt sein, die gemeinsam gelesen und verarbeitet werden. Der größte Sortenanteil darf nicht höher als 50% sein, der drittgrößte Sortenanteil muss zumindest 10% umfassen. Die Abfüllung darf nur in Glasflaschen erfolgen, es sei denn, dass der Wein am Ort der Verabreichung sofort genossen werden soll. Volumina von 1,0 und 2,0 Liter sowie ein Verschluss mit Kronkorken sind nicht zulässig.

Es ist eine kleinere geographische Angabe als Wien möglich. Angegeben werden können Bezirk (z. B. Döbling, Favoriten, Floridsdorf, Hernals, Liesing, Ottakring), Großlage (z. B. Nußberg), Katastralgemeinde (z. B. Grinzing, Sievering, Stammersdorf) oder Riede (z. B. Alsegg, Preußen, Reisenberg, Rosengartl, Seidenhaus). Damit ergeben sich zwei Stufen:

  • ohne Angabe / mit Angabe
  • Verkauf: ab 1. Dezember des Erntejahres / ab 1. März des auf die Ernte folgenden Jahres
  • Alkoholgehalt: maximal 12,5% vol / zumindest 12,5 % vol
  • Geschmacksangabe: muss trocken entsprechen / muss nicht trocken entsprechen
  • Holzton (Toastaroma): darf nicht stark wahrnehmbar sein / keine Vorgaben

andere Qualitätsweine und Landweine

Im Gegensatz zu allen anderen Weinbaugebieten dürfen alle Qualitätsweine Wiens weiterhin unter „Wiener Wein“ vermarktet werden (Nicht-DAC-Qualitätsweine aus z. B. dem Weinviertel dürfen ja als Herkunft nur mit dem generischen Weinbaugebiet Niederösterreich vermarktet werden). Ein Gemischter Satz, welcher nicht den Bestimmungen des Wiener Gemischten Satzes entspricht, muss als Landwein mit der Herkunftsbezeichnung Weinland in den Verkehr gebracht werden.

Karte: © ÖWM

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aktuell 165.358 Weine und 25.033 Produzenten, davon 3.160 klassifizierte Produzenten.
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